Voraussetzungen für eine Zertifizierung als CBASP-TherapeutIn

basierend auf den Vorgaben der DsG CBASP (https://www.cbasp-network.de/)  

 

I. 24 Std. didaktische Vermittlung des Verfahrens (zu jeweils 12 UE im Kompaktkurs Einführung und im Kompaktkurs Aufbau enthalten)

II. 24 Std. Praxiseinheiten (Üben der Techniken in Kleingruppen; zu jeweils 12 UE im Kompaktkurs Einführung und 12 UE im Kompaktkurs Aufbau enthalten)

III. 25 Std. video- oder audiogestützte Supervision von 2 ambulanten oder 2-4 tagesklinischen bzw. stationären CBASP-Einzeltherapien mit chronisch depressiven Fällen  durch zwei verschiedene zertifizierte SupervisorInnen. Falls es sich um stationär behandelte Fälle handelt, gilt, dass die Supervision von einem zertifizierten CBASP-SupervisorIn oder unter einer gleichwertigen SupervisionIn mit Einbeziehung eines zertifizierten CBASP-Supervisors durchgeführt wird.

Es müssen  mind. 15 Std. in Einzelsupervision erfolgen.

IV. Adhärenzrating einer SA und einer IDÜ durch einen unabhängigen Supervisor.

 

Die Supervision findet ONLINE statt, d.h. Sie erhalten zu den (datengeschützt) zugesendeten Video- oder Audioaufnahmen (auf denen nur der TherapeutIn zu sehen ist) detaillierte Rückmeldung per email und in regelmäßigen Videokonferenzterminen (ca. 5-6 pro Fall).

Das Adhärenzrating wird von einem anderen SupervisorIn durchgeführt (an einer Aufnahme anhand einer Adhärenzskala) und zählt ebenfalls als Supervisionseinheit, da Sie auch hier differenzierte supervisorische Rückmeldung erhalten.

Verschiedene SupervisorInnen bieten online Supervision einzeln oder in der Gruppe an. Zur Suche nach einem SupervisorIn wenden Sie sich gerne an info@fawp.eu.

Dauer: Der Zertifizierungsprozess erstreckt sich in der Regel auf 6-8 Monate.

Da die Workshops fortlaufend wiederholt angeboten werden, kann man den Zertifizierungsprozess aber auch über einen längeren Zeitraum ausdehnen (z. B. Workshop Einführung in 2025, Workshop Aufbau in 2026, Supervision Ende 2026, usw.) Anderweitig absolvierte CBASP-Kurse sowie Supervisionseinheiten können entsprechend angerechnet werden