Voraussetzungen für eine Zertifizierung als CBASP-TherapeutIn
basierend auf den Vorgaben der DsG CBASP (https://www.cbasp-network.de/)
I. 24 Std. didaktische Vermittlung des Verfahrens (zu jeweils 12 UE im Kompaktkurs Einführung und im Kompaktkurs Aufbau enthalten)
II. 24 Std. Praxiseinheiten (Üben der Techniken in Kleingruppen; zu jeweils 12 UE im Kompaktkurs Einführung und 12 UE im Kompaktkurs Aufbau enthalten)
III. 25 Std. video- oder audiogestützte Supervision von 2 ambulanten oder 2-4 tagesklinischen bzw. stationären CBASP-Einzeltherapien mit chronisch depressiven Fällen durch zwei verschiedene zertifizierte SupervisorInnen. Falls es sich um stationär behandelte Fälle handelt, gilt, dass die Supervision von einem zertifizierten CBASP-SupervisorIn oder unter einer gleichwertigen SupervisionIn mit Einbeziehung eines zertifizierten CBASP-Supervisors durchgeführt wird.
Es müssen mind. 15 Std. in Einzelsupervision erfolgen.
IV. Adhärenzrating einer SA und einer IDÜ durch einen unabhängigen Supervisor.