Zertifizierung zum Schematherapeuten gemäß den ISST Richtlinien

Zur Erhaltung bestimmter wissenschaftlicher Standards und zur Wahrung von Authentizität und Echtheit des Ansatzes wurden von der Internationalen Gesellschaft für Schematherapie (ISST) Zertifizierungskriterien erarbeitet:

Voraussetzung: Eine Zertifizierung zum Schematherapeut/in ist nur mit einer psychologischen oder ärztlichen Approbation möglich.

Einzureichen sind neben den Workshopmodulen (54 UE) und der Supervision (20 bzw. 40 Stunden) 1 Videoband mit schriftlicher Fallkonzeption. Für die Anerkennung zum Schematherapie-Trainer sind zwei Videobänder mit 2 schriftlich ausgearbeiteten  Fallkonzeptionen einzureichen. Die Videobänder müssen von unabhängigen Ratern auf der STCS-Skala der ISST durchschnittlich mindestens 4,0 (für die Anerkennung zum Schematherapeuten) bzw. 4,5 (zur Anerkennung zur Schematherapie-Trainerin) erreichen. Die Schematherapie-Supervision muss in einem Zeitraum von min 1 Jahr und max 3 Jahren absolviert werden.

Eine Fallkonzeptions-Vorlage sowie eine Beschreibung der Anforderungen an die Videobänder können Sie auf der Homepage der ISST (https://schematherapysociety.org/) erhalten. Dort kann man sich auch über die Zeit- und Fallzahlkriterien für eine Standard oder Advanced Zertifizierung informieren. Die neuen Zertifizierungsbedingungen gelten für alle Teilnehmer, welche die Theorieausbildung 2014  oder später begonnen haben.

Der Zertifizierungsantrag wird an einen der beiden deutschen Zertifizierungsbeauftragten, derzeit Christine Zens, Hamburg () oder Wolfgang Beth, Nürnberg () gesandt.

Selbsterfahrung ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen, da die Kenntnis der eigenen Schemata und Modi von großer Bedeutung ist. Die Selbsterfahrung kann teilweise auf die Supervisionsstunden angerechnet werden.